Scheidungszwang – VfGH leitet Aufhebung des Transsexuellenerlasses ein
Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem die Verfassungsrichter Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).
News-Transsexuellenerlass-PA-060112.pdf
Beschluß des VfGH im Wortlaut