§ 207b: Justiz verfolgt nahezu ausschließlich Homosexuelle
Plattform gegen § 209: „Die Rechnung der Regierung ist voll aufgegangen“. Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung von Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 2020/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, immer noch nahezu ausschließlich gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Mehr als drei Viertel (78%) der im ersten Halbjahr 2004 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren erfolgten wegen männlich-homosexueller Beziehungen. Inhaftiert wurden nach dem § 209-Ersatzgesetz ausschließlich homosexuelle Männer.
Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch
News-PA-Anfrage-JM-Stat-040914.pdf
Anfrage
Beantwortung im Wortlaut