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§ 209-Diversionsfall: Staatsanwalt will harte Strafe für Gewissensgefangenen

§ 209-Diversionsfall: Staatsanwalt will harte Strafe für Gewissensgefangenen

Freiwilligkeit der "Unzuchtsopfer" habe "keine Bedeutung". Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten soll, geht es nach der Staatsanwaltschaft Wien, hart bestraft werden. Die drei Monate Haft, die der unbescholtene Mann in erster Instanz erhielt, seien zuwenig. Selbst ein halbes Jahr Gefängnis wären dem Staatsanwalt noch zu milde, wie er in seiner eben bekannt gewordenen Berufung ausführt.


News-PA-020403.pdf