§ 209-Gefangener immer noch in 'Irrenanstalt'
Justizminister Böhmdorfer hat auf Anfrage von RKL-Kuratoriumsmitglied und grünen Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits genaue Daten zur § 209-Verurteiltenstatistik 2001 und zu den gegenwärtig immer noch nach § 209 Gefangenen bekannt gegeben. Erschütterndster Fall: ein Mann wurde im Vorjahr vom Landesgericht Korneuburg nur wegen § 209 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er war unbescholten (!) und wird nach wie vor angehalten.
Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer