§ 209 Liebesbrief-Fall: Menschengerichtshof macht Druck
Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem letzten Oktober ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 17jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden ist, geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit außergewöhnlicher Schnelligkeit vor (Wilfling gg. Österreich, Appl. 6306/02).
Wie jetzt bekannt wurde hat der Gerichtshof vergangene Woche, also nur zwei Monate nach der Einbringung der Beschwerde, der Bundesregierung jetzt auch gleich eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Üblicherweise geschieht dies erst mehrere Jahre nach der Einbringung einer Beschwerde. Die Bundesregierung muß sich nun bis 24. Juni verantworten.
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