§ 209-Opfer erhält Entschädigung
Landesgericht für Strafsachen Wien. Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Zwei Jahre nach Aufhebung des anti-homosexuellen § 209 stand heute wieder ein Mann wegen dieses Sonderstrafgesetzes vor dem Richter. Vor sieben Jahren war der damals 29jährige Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, weil er mit einem 15jährigen jungen Mann im beiderseitigen Einverständnis Sex hatte. Er erhob Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm am 9. Jänner des Vorjahres Recht gegeben und die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlungen verurteilt hat (L. & V. vs. Austria).