§ 209-Opfer muß in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleiben
Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben ist, weigert sich das Landesgericht für Strafsachen Wien, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wird. Das, obwohl nicht nur der Mann, sondern sogar auch die Staatsanwaltschaft bereits im August seine sofortige Freilassung beantragt hat.
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Breaking News: Die Staatsanwaltschaft Wien hat noch am Freitag gegen den Freispruch Berufung angemeldet!