§ 209-Opfer musste in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sterben
Gericht verweigerte trotz Aufhebung des § 209 die Entlassung. Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben ist, weigerte sich das Landesgericht für Strafsachen Wien, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wurde. Das, obwohl nicht nur der Mann sondern sogar auch die Staatsanwaltschaft Wien bereits im August seine sofortige Freilassung beantragt hat. Nun wird der Mann die Freiheit nie wieder sehen. Er ist in der Anstalt gestorben.