§ 209: Wieder hartes Urteil gegen Homosexuellen
Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien am Montag neuerlich ein hartes Urteil gegen einen Homosexuellen gefällt. Es erhöhte die vom Erstrichter auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB verhängte Strafe von 6 Monaten Gefängnis auf 9 Monate und ordnete sogar an, daß der in jeder Hinsicht unbescholtene Angeklagte ein Drittel davon ohne Bewährung zu verbüßen hat. Zur Begründung meinte der Vorsitzende: "Die Österreicher wollen das so".
News-PA-020411.pdf
Erkenntnis des VwGH
Anfrage an den Justizminister und die Beantwortung
Anfrage an den Innenminister und die Beantwortung