§209 - Kontroverse Wien - Innsbruck um Strafmilderung
Plattform gegen § 209 kritisiert zweierlei Recht. Nachdem sich das Oberlandesgericht Wien im September trotz Aufhebung des § 209 StGB geweigert hat, die über einen homosexuellen Mann verhängte Freiheitsstrafe nachträglich mildern, hat das Oberlandesgericht Innsbruck nun ausdrücklich gegenteilig entschieden. Der im nun entschiedenen Verfahren betroffene Mann wurde 2001 wegen 25 Sexualstraftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 16 dieser 25 Delikte waren solche nach § 209.