Staatsanwalt verfolgt 16jährige wegen „Kinder“pornografie
Weil sie mit Handys Nacktbilder von sich selbst verschickt haben, werden 15- und 16jährige Jugendliche jetzt strafrechtlich verfolgt
Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten. Die vom Parlament gehörten ExpertInnen sprachen sich geschlossen gegen diese generelle Ausdehnung aus. Sie wurde, in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses, dennoch Gesetz (§ 207a StGB).