Stadt Wien knickt ein
Neue Eheverbote
Seit 1. Jänner dieses Jahres dürfen alle verschiedengeschlechtlichen Paare dieser Welt (!) in Österreich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft schließen. Gleichgeschlechtliche Paare hingegen dürfen nur dann heiraten, wenn sie die richtige Staatsbürgerschaft haben. Das beruht auf einer Empfehlung des Innenministers an die Standesämter, der, obwohl diese Empfehlung nicht verbindlich ist, auch die Stadt Wien nachkommt und damit ihre erst vor wenigen Wochen gegebenen Versprechen bricht. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich bestürzt über die neuen boshaften Diskriminierungen und darüber dass weiterhin jeder Millimeter vor Gericht hart erkämpft werden muss.
Besorgte Anfragen erreichen das RKL in letzter Zeit in großer Zahl von Paaren, bei denen ein Teil die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe verboten ist. Standesämter beauskunften nämlich, dass solche Paare (beispielsweise aus einem Schweizer und einem Österreicher oder aus einer Italienerin und einer Österreicherin) nicht heiraten dürften, weil die betreffende Ehe im Heimatland eines Teils verboten ist. Und selbst rein österreichischen Paaren wird die Anerkennung ihrer im Ausland vor 01.01.2019 geschlossenen Ehen, sogar heute noch nach Einführung der Ehegleichheit in Österreich (!), verweigert. Ihre Ehe sei weiterhin in Österreich nur eine eingetragene Partnerschaft. Wenn Sie das ändern wollten, müssten sie in Österreich noch einmal neu heiraten.
Beide Auskünfte von Standesämtern entsprechen jedoch nicht dem Gesetz. Das österreichische Gesetz verweist zwar für die Fähigkeit, eine Ehe einzugehen, auf das Heimatrecht, also auf das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit eine Person hat (§ 17 IPRG). Das österreichische Gesetz bestimmt aber auch, dass Bestimmungen des ausländischen Rechts nicht (!) anzuwenden sind, wenn sie grundlegende Wertungen der österreichischen Rechtsordnung (zum Beispiel Grundrechte) verletzen (§ 6 IPRG). Es ist dann österreichisches Recht anzuwenden. Ebendas ist bei Eheverboten der Fall, hat doch der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich entschieden, dass es die Grund- und Menschenrechte gleichgeschlechtlicher Paare verletzt, wenn ihnen die Ehe verboten wird. Ebenso sind auch vor dem 01.01.2019 im Ausland geschlossene Ehen in Österreich jedenfalls ab Einführung der Ehegleichheit in Österreich selbst als Ehen anzuerkennen. Für eine fortgesetzte Herabstufung auf eine EP gibt es seit 01.01.2019 keinerlei Rechtsgrundlage mehr.
Telefonat: und Wien knickt ein
Zumindest Wien hat, am 20.12.2018, erklärt, dass es alle im Ausland geschlossenen Ehen als Ehen anerkennen wird und zumindest alle jene binationalen gleichgeschlechtlichen Paare, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben (siehe link unten), solange es auf Grund von Vorschriften des Bundes anders vorgehen muss. Diese Versprechen hat die Stadt Wien nun gebrochen. Den binationalen Paaren verweigert sie die Eheschließung bloß auf Grund einer schriftlichen Empfehlung (!) des Innenministers und die Anerkennung von vor dem 01.01.2019 geschlossenen Ehen sogar bloß auf Grund telefonischer (!) Mitteilungen aus dem Innenministerium, dass verbindliche Anordnungen in Zukunft (!) kommen würden.
„Wir sind bestürzt über die ungebrochen boshafte Diskriminierungslust im Bund und schwer enttäuscht über die Stadt Wien, die die Standhaftigkeit einer Feder aufweist“, sagt der Präsident des RKL Dr. Helmut Graupner, "Es ist wahrhaft traurig, dass wir, trotz der mehrfach klaren Worte des Verfassungsgerichtshofs, immer noch jeden Millimeter Diskriminierungsabbau vor den Gerichten hart erkämpfen müssen", schließt Graupner.