Standesamtsverbot: Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof eingebracht
Rechtskomitee LAMBDA: „Verfassungsgerichtshof hat eigene Judikatur ignoriert“
Der Verfassungsgerichtshof hat letzten Herbst den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich schockiert über den Bruch mit der eigenen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Mit seiner Unterstützung wurde nun Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht.
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