Stellungnahme der Bundesregierung ohne Bundesregierung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den beiden Beschwerdeführern in den wegen des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB anhängigen Verfahren (G.L. vs. Austria (Appl. 39392/98) & A.V. vs. Austria (Appl. 39829/98)) heute die Stellungnahme der Regierung übermittelt. Die österreichische Bundesregierung hat jedoch diese in ihrem Namen abgegebene Stellungnahme niemals gesehen.
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