Strafrechtsänderungsgesetz 2003 - § 209-Ersatz wird verschärft
Der Justizminister beabsichtigt eine erhebliche Verschärfung des im Vorjahr als Ersatz für das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 eingeführten § 207b StGB. Damit nicht genug sollen noch weitere massive Eingriffe in das Sexualleben der ÖsterreicherInnen erfolgen. So soll jedes „pornografische“ Bild eines vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Mannes oder einer vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Frau sowie Webcamsex zwischen Jugendlichen kriminell werden. Darüberhinaus wird es Gefängnis für unvorsichtige Liebespaare geben.
News-031010-news.pdf
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