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aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Strafrechtsänderungsgesetz 2003 - § 209-Ersatz wird verschärft

Strafrechtsänderungsgesetz 2003 - § 209-Ersatz wird verschärft

Der Justizminister beabsichtigt eine erhebliche Verschärfung des im Vorjahr als Ersatz für das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 eingeführten § 207b StGB. Damit nicht genug sollen noch weitere massive Eingriffe in das Sexualleben der ÖsterreicherInnen erfolgen. So soll jedes „pornografische“ Bild eines vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Mannes oder einer vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Frau sowie Webcamsex zwischen Jugendlichen kriminell werden. Darüberhinaus wird es Gefängnis für unvorsichtige Liebespaare geben.



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