Straßburg verurteilt Österreich wegen des Adoptionsverbots für homosexuelle Paare
In der Sache X et al v Austria hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heute geurteilt, dass das Verbot der Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von 10 gegen 7. Die beschwerdeführende Familie wurde von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten. Weitere Informationen, das Urteil im Wortlaut sowie die Videos der beiden mündlichen Verhandlungen finden sich hier: www.echr.coe.int