Trotz Aufhebung: Auch Landesgericht Feldkirch verweigert Strafmilderung
Nach den Landesgerichten Korneuburg und Innsbruck hat sich nun auch das Landesgericht Feldkirch, trotz Aufhebung des § 209 StGB geweigert, die über einen homosexuellen Mann verhängte Freiheitsstrafe nachträglich mildern. Der Mann wurde 2001 wegen 25 Sexualstraftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 16 dieser 25 Delikte waren solche nach § 209. Seit 1997 sieht das Gesetz (§ 31a StGB) die Möglichkeit vor, eine Strafe nachträglich zu mildern, wenn Umstände eintreten, die eine mildere Behandlung des Täters herbeiführen können. Das Landesgericht Feldkirch hat das nun abgelehnt.