Trotz Aufhebung: Auch Landesgericht Innsbruck verweigert Strafmilderung
Nach dem Landesgericht Korneuburg hat sich nun auch das Landesgericht Innsbruck, trotz Aufhebung des § 209 StGB geweigert, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz hinter Gittern schmachtet. Der Mann wurde im Dezember letzten Jahres vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen § 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Auf Anraten seines damaligen Verfahrenshilfeverteidigers verzichtete der Mann auf Berufung gegen das Urteil. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof über die Beschwerde des Gewissensgefangenen das Eilverfahren eingeleitet (Fall H.G. gg. Österreich, 11084/02)