Trotz Aufhebung: Böhmdorfer verweigert Begnadigung
Trotz Aufhebung des § 209 hat sich Justizminister Böhmdorfer geweigert, einen homosexuellen Mann zu begnadigen, der auf Grund des § 209 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist. Der Mann wurde im Dezember letzten Jahres vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen § 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt. Nach der Aufhebung des § 209 im August hat der Verurteilte den Bundespräsidenten um Begnadigung ersucht, der allerdings nur auf Vorschlag des Justizministers tätig werden kann. Und das hat Böhmdorfer nun verweigert.