UNO Menschenrechtskomitee - Witwerpension
UNO-Menschenrechtskomitee: Verweigerung der Witwerpension für gleichgeschlechtlichen Partner menschenrechtwidrig. Rechtskomitee LAMBDA: „Untätigkeit der Bundesregierung wird immer unerträglicher“. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat nun auch der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen entschieden, dass die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber verschiedengeschlechtlichen menschenrechtswidrig ist. Im konkreten Fall verletzte die Verweigerung der Witwerpension das Recht auf Gleichbehandlung.
News-PA-030905.pdf
UN-Human Rights Comittee