Unzucht oder Menschenrecht? (Universität Innsbruck)
Univ.-Lekt. Dr. Helmut Graupner: Unzucht oder Menschenrecht? Sexualität und Recht im dritten Jahrtausend
Universität Innsbruck, Wahlfachstudiengang Interdisziplinäre Sexualwissenschaft (Koordinator: Ao. Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner).
05.11/06.11.2004 und 26./27.11.2004, jeweils 10.00-17.00 (Lv.Nr.:603202)
Inhalt: In den Augen des Rechts ist Sexualität traditionell etwas zu Bändigendes, vor dem die Rechtsunterworfenen geschützt werden müssen. Wenn auch heute niemand mehr für "widernatürliche Unzucht" verbrannt oder für Selbstbefriedigung in die Verbannung geschickt wird, so ist die negative Grundeinstellung des Gesetzgebers zu Sexualität und geschlechtlicher Lust in unserer Rechtsordnung doch immer noch allgegenwärtig. Einseitig wird nur die Freiheit vor Sexualität geschützt. Erst in jüngster Zeit entwickelt sich die Überzeugung, daß auch die Freiheit zu Sexualität ein schützenswertes (Grund)Recht ist. Dieses neu erkannte Menschenrecht ist aber von einer konsequenten und umfassenden Umsetzung und Respektierung noch weit entfernt. In Form von theoretischen Erklärungen und illustrativen Fallbeispielen soll deshalb der gegenwärtige Umgang unserer Rechtsordnung mit Sexualität in all seiner Widersprüchlichkeit dargestellt und künftige Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden.