Verfahren wird fortgesetzt: Gewissensgefangener muß bestraft werden
Oberlandesgericht Wien hebt Diversionsentscheidung vom Sommer auf. Verfahren nach § 209 StGB wird nächsten Dienstag fortgesetzt. Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien vor kurzem jene aufsehenerregende Entscheidung aufgehoben, mit der letzten Sommer erstmals ein Verfahren nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB gegen Zahlung einer Geldbuße ("Diversion") erledigt worden ist.
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