Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuelle Apartheid
Rechtskomitee LAMBDA gegen Bevorzugung homosexueller Paare
Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss heterosexueller Paare von der EP bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe. Ihr Ausschluss von der EP liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, wendet sich gegen die Benachteiligung Heterosexueller und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.