Verfassungsgerichtshof: Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt ist der Menschenrechtsgerichtshof am Wort
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Die Höchstrichter folgen damit Bundeskanzler Werner Faymann und seinen MinisterInnen, die diese Schutzlosigkeit einstimmig verteidigt und dabei ausgeführt haben, dass Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller keinen ausreichenden sozialen Störwert habe. Der Fall geht nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.