Verfassungsgerichtshof: Keine Gerechtigkeit für homosexuellen Polizisten
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verwaltungsgerichtshof
1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, die Beschwerde des Mannes zu behandeln. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, hofft jetzt auf den Verwaltungsgerichtshof.