Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an – Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer
Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).
News-209-Polizeidaten-PA-060113.pdf
Erkenntnis des VwGH im Wortlaut