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aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig

VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig

Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.


News-VfGH-Klagsoffensive-Erfolg-051110.pdf

Erkenntnis des VfGH im Wortlaut