VfGH bestätigt Stigmatisierung der § 209-Opfer
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an
Nur zwei Tage nach dem historischen Festakt „15 Jahre RKL“ im Parlament beschert der Verfassungsgerichtshof Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze eine herbe Enttäuschung. Mit seinem soeben zugestellten Erkenntnis (VfGH 04.10.2006, B 742/06) bestätigen die Verfassungsrichter die fortgesetzte österreichweite Speicherung solcher Verurteilungen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) an.
News-Stigmatisierung-PA-061019-D.pdf
Das Erkenntnis im Wortlaut