VfGH: Homosexuelle Paare sind Familie
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung
Der Verfassungsgerichtshof hat der Bindestrich-Diskriminierung ein Ende bereitet. Auch homosexuelle Paare genießen den Familienschutz der Verfassung. Benachteiligungen eingetragener Paare gegenüber Ehepaaren bedürfen besonders schwerwiegender Gründe. Abgrenzungen als Selbstzweck (aus Prinzip) sind unzulässig. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert jetzt an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.