VfGH kippt weitere Diskriminierung der EP
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung
Eingetragene Partner können ihren gemeinsamen Namen nur bei der Begründung der Partnerschaft wählen und nicht, wie Ehepartner, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Regelung diskriminiert eingetragene Paare und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der VfGH hat sie daher, mit heute zugestelltem Erkenntnis, als verfassungswidrig aufgehoben und zudem bekräftigt, dass auch homosexuelle Paare den Familienschutz der Verfassung genießen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert neuerlich an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.
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