Wieder Richterkritik - "§ 209 ist ein Problem!"
Heute Vormittag hat wieder ein Strafrichter, der gesetzlich dazu verpflichtet war, das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB zu vollziehen, anlässlich der Urteilsverkündung an diesem Gesetz Kritik geübt.
Plattform gegen § 209: "Richter endlich von diesem Gesetzesmüll entlasten"
News-PA-010402.pdf