Wieder Schlag für die Bundesregierung - Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich in aufsehenerregendem § 209-Fall
Plattform gegen § 209: „Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden“
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik muss nun EUR 44.000,– Schadenersatz bezahlen.
News-209-Rehabilitationsgesetz-PA-060119.pdf