Wieder verurteilt Gericht Pensionskasse zu Witwerpension für homosexuelle Paare
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hocherfreut über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt neuerlich als diskriminierend festgestellt. Die VBV Pensionskassen AG muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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