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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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3 Tage vor Weihnachten: Gericht verkündet Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe

3 Tage vor Weihnachten: Gericht verkündet Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Weihnachtsgeschenk

Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am 26. November 2015 fand die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt. Bereits am 21. Dezember 2015 (11.30), drei Tage vor Weihnachten, verkündet das Gericht der Öffentlichkeit seine Entscheidung (Wien 19, Muthgasse 62, Zi B2.02 = Verhandlungssaal 3).

Österreich gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren genau die gleichen Familiengründungsrechte wie verschiedengeschlechtlichen Paaren auch (Stiefkindadoption, Fremdkindadoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, automatische Elternschaft automatische gemeinsame Elternschaft bei eingetragenen lesbischen Paaren, Mutterschaftsanerkennung bei nicht eingetragenen lesbischen Paaren analog der Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern).

Dennoch müssen ihre Kinder zwangsweise unehelich sein. Ihre Eltern dürfen, anders als die Eltern ihrer AltersgenossInnen, nicht heiraten, bloß weil sie zwei Väter oder zwei Mütter sind, anstatt eine Mutter und ein Vater.

Einziger Staat der Welt

Österreich ist der einzige Staat der Welt (!) mit solch einer Rechtslage. Alle anderen Länder der Welt, die homosexuellen Paaren volle Adoptionsrechte gewähren, lassen die Eltern dieser Kinder (selbstverständlich) auch heiraten.

Zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof 2012 das Eheverbot als grundrechtskonform beurteilt, weil die Zivilehe „auf die grundsätzliche Möglichkeit der Elternschaft" ausgerichtet sei, was sie von „Beziehungen anderer Art" unterscheide (VfGH 09.10.2012, B 121/11, B 137/11 Rz 32). Dieses Argument ist heute weggefallen. 2012 gab es noch gar keine (!) Familiengründungsrechte für gleichgeschlechtliche Paare; heute sind es absolut idente. Homosexuelle Partnerschaften sind daher in der österreichischen Rechtsordnung heute genauso auf die Möglichkeit der Elternschaft ausgerichtet wie heterosexuelle.

In den fünf jetzt, mit Unterstützung auch des Grün-Alternativen Vereins zur Unterstützung von BürgerInneniniativen sowie des Vereins Frauenrechtsschutz, klagenden Familien haben die Kinder ebenso zwei rechtlich vollwertige und gleichberechtigte Eltern wie die Kinder mit einem Vater und einer Mutter.

"Österreich hat den 2., 3., 4., 5. Schritt vor dem ersten gemacht", sagt Dr. Helmut Graupner, Erstunterzeichner der Bürgerinitiative Ehe Gleich! und Rechtsanwalt der fünf Familien, "Für das Wohl der Kinder muss das Eheverbot fallen".