- Nationaler Aktionsplan: Hassdelikte – das ist notwendig
- EuGH: Verpflichtung zur Angabe des Geschlechts beim Fahrscheinkauf unzulässig
JUS AMANDI Ausgabe 4/2025 | JUS AMANDI Archiv


- Nationaler Aktionsplan: Hassdelikte – das ist notwendig
- EuGH: Verpflichtung zur Angabe des Geschlechts beim Fahrscheinkauf unzulässig
JUS AMANDI Ausgabe 4/2025 | JUS AMANDI Archiv
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Hasskriminalität muss ausdrücklicher Straftatbestand sein
- Kriminalstatistik: Hassdelikte rückläufig
- Kommunikationsfreiheit: EGMR stärkt LGBTQ-Aktivisten
JUS AMANDI Ausgabe 3/2025 | JUS AMANDI Archiv
- Trans-Rechte: Verfassungsgerichtshof prüft Schockurteil
- Geschlechtsanpassung: Transmann darf OP in Deutschland machen
JUS AMANDI Ausgabe 2/2025 | JUS AMANDI Archiv
- Verwaltungsgerichtshof verbietet rechtliche Anerkennung von Transpersonen
- EuGH: Geschlechtseintrag muss der Geschlechtsidentität entsprechen
JUS AMANDI Ausgabe 1/2025 | JUS AMANDI Archiv
Das höchste Verwaltungsgericht Österreichs beraubt transsexuelle Menschen ihres seit Jahrzehnten europaweit anerkannten fundamentalen Menschenrechts auf Anerkennung in ihrem tatsächlich gelebten Geschlecht und setzt unser Land in eine Reihe mit Russland und Ungarn. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) vertraut auf ein Machtwort des Verfassungsgerichtshofs.
Österreich ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die die Republik nicht nur völkerrechtlich bindet, sondern seit 1964 auch innerstaatlich Verfassungsrang genießt. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind somit auch nach innerstaatlichem (Verfassungs)Recht verbindlich (Art. 46 EMRK). Diese, in Menschenrechtsfragen höchste und für alle europäische Staaten (mit Ausnahme von Russland, Weissrussland und dem Vatikan) zuständige Instanz, judiziert seit über drei Jahrzehnten, dass transidente Personen (deren gelebtes Geschlecht nicht mit ihrem biologischen, körperlichen Geschlecht übereinstimmt) das fundamentale Menschenrecht zukommt, zur Hintanhaltung von Bloßstellung und Zwangsouting Dokumente und Vornamen zu erhalten (B. v. France 1992, S.V. v I 2018), die ihrem tatsächlich gelebten Geschlecht entsprechen sowie im tatsächlich gelebten Geschlecht umfassend rechtlich anerkannt zu werden (Goodwin v. UK GC 2002, I v. UK GC 2002, X v FYROM 2019, YT v BG 2020, Rana v H 2020, A.D. et. al. v Georgia 2022, R.K. v H 2023; Semenya v CH 2023).
- Weil unehelich: Stiefkinder erhalten keine Waisenpension
JUS AMANDI Ausgabe 4/2024 | JUS AMANDI Archiv
- EU Bericht mit erschreckenden Zahlen: Gewalt und Umerziehung
- Gedenkprojekt - Zadic: „Müssen aus Geschichte lernen, um gerechteres Heute und Morgen zu gestalten“
JUS AMANDI Ausgabe 3/2024 | JUS AMANDI Archiv
Antworten der neun bundesweit kandidierenden Parteien auf die wichtigsten LGBTIQ-Fragen
Wir haben an die Spitzenkandidat:innen aller neun zum Nationalrat bundesweit kandidierenden Parteien eine Fragenliste mit LGBTIQ-Wahlprüfsteinen zur Nationalratswahl am 29. September 2024 geschickt. Alle – bis auf ÖVP und FPÖ – haben geantwortet.
Die Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und im vollen Wortlaut zum Nachlesen bereitgestellt: zur Tabelle . Dazu Wahlfakten über das, was die Parteien jeweils im Parlament tatsächlich getan haben.
Also Fragen und Antworten lesen – und die Wahlentscheidung treffen.
Nationalratswahl 2024
Für die Entscheidung am 29. September mag es nicht nur interessieren, was die Parteien für die Zukunft versprechen (siehe dazu unser großes Wahlspecial) sondern auch, wie sie sich im Parlament (Nationalrat) bisher tatsächlich verhalten haben.