Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Vorjahr zum Dritten Geschlecht haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Anweisung des Innenministers, hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, kritisiert diesen Angriff auf den Rechtsstaat heftig.
"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Es ist unerträglich, dass intergeschlechtliche Menschen zur Durchsetzung ihrer Grundrechte und rechtskräftiger Gerichtsurteile wieder vor die Gerichte ziehen müssen".