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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Verfassungsgerichtshof: Eheverbot wahrscheinlich diskriminierend

Erster Erfolg der 5 Kinder für die Ehe 

In den Verfahren jener fünf Kinder, die mit ihren gleichgeschlechtlichen Eltern deren Eheverbot bekämpfen, hat sich der Verfassungsgerichtshof nun den grundrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführer angeschlossen und das Verfahren zur Prüfung des Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe eingeleitet.



IUS AMANDI 3/2017 erschienen

- Nationalratswahl 2017: Das große RKL-Wahlspecial
- Eheverbot: Zwangsouting durch die eignetragene Partnerschaft 

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2017 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Wahlfakten: das machten die Parteien wirklich

Nationalratswahl 2017

Für die Entscheidung am 15. Oktober mag es nicht nur interessieren, was die Parteien für die Zukunft versprechen (siehe dazu unser großes Wahlspecial) sondern auch, wie sie sich bisher tatsächlich verhalten haben.




Großes Wahlspecial

Antworten der zehn bundesweit kandidierenden Parteien auf die wichtigsten LGBTI-Fragen

Wir haben an die SpitzenkandidatInnen aller zehn zum Nationalrat bundesweit kandidierenden Parteien eine Fragenliste mit LGBTI-Wahlprüfsteinen zur Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 geschickt. Alle – bis auf FPÖ und FLÖ – haben geantwortet. Die ÖVP beantwortete nur eine einzige Frage, G!LT wollte zu keiner einzigen Forderung eine Position einnehmen und die Liste PILZ braucht noch Zeit, bekundete aber grundsätzliche Unterstützung. Alle anderen haben alle unsere Fragen beantwortet.

Die Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und im vollen Wortlaut zum Nachlesen bereitgestellt: zur Tabelle

Also Fragen und Antworten lesen – und die Wahlentscheidung treffen.

IUS AMANDI 2/2017 erschienen

- Historischer Akt: Bundespräsident verlieh Orden an RKL-Präsident Graupner
- Homosexueller Polizist entlassen: Verwaltungsgerichtshof schaltet EuGH ein 

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2017 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Historischer Akt: Bundespräsident Fischer verlieh RKL-Präsident Graupner Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik

Erstmals Orden durch ein österreichisches Staatsoberhaupt für LGBTI-Engagement 

Im Jubiläumsjahr 25 Jahre Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer RKL-Präsident Graupner das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Es ist dies das erste Mal in der Geschichte, dass ein österreichisches Staatsoberhaupt Verdienste gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen durch einen staatlichen Orden ehrt.

Das 2016 von Bundespräsident Fischer verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (entspricht dem Ritterkreuz erster Klasse) ist RKL-Präsident Graupner im Mai 2017 überreicht worden, also 15 Jahre nach dem Ende der Kriminalisierung. Graupner hatte damals (2002) das letzte homophobe Sonderstrafgesetz, den berüchtigten § 209 StGB, durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen in Österreich endgültig aus dem Kriminal geholt.

Diskriminierung: Verwaltungsgerichtshof schaltet EuGH ein

Homosexueller Polizist entlassen  

1975 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten homophoben Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes verweigert noch im Jahr 2016 Abhilfe, weil die damals für Heterosexuelle (und heute für alle) legalen Kontakte "eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen" darstellten und die Entlassung daher nicht diskriminierend gewesen sei.

Der Verwaltungsgerichtshof hat, wie soeben bekannt wurde, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingeschalten (E.B. v BVA). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen hofft, dass der schwer diskriminierte Mann nun, nach bereits acht Jahren Verfahrensdauer endlich Gerechtigkeit erfährt.

IUS AMANDI 1/2017 erschienen

- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Österreich muss für Standesamtsverbot zahlen
- Familiennamen- & Standesamtsverbot: Chronik der Schande
- 4. österreichisches Vernetzungstreffen

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2017 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Österreich muss für Standesamtsverbot zahlen

Ab morgen werden die Standesämter geöffnet

Ab morgen, 1. April 2017, werden eingetragene Partnerschaften am Standesamt geschlossen, genauso wie Ehen. Zugleich hat der Europäische Menschengerichtshof Österreich zu Ersatzzahlungen für die jahrelang hartnäckig aufrecht erhaltene Segregation verpflichtet.



IUS AMANDI 4/2016 erschienen

- Erstmals Orden für LGBTI-Engagement: RKL-Präsident Graupner erhielt Goldenes Verdienstzeichen des Landes Wien 
- EP am Standesamt & Familiennamen
- BP-Wahl: Wir gratulieren Alexander Van der Bellen  

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2016 | JUS AMANDI Archiv