Interview mit RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im aktuellen XTRA! (Nr. 341)
- Einzigartig in Europa: Verfassungsgerichtshof öffnet Ehe und EP für alle
JUS AMANDI Ausgabe 4/2017 | JUS AMANDI Archiv
Voller Erfolg der Bürgerinitiative Ehe Gleich! und ihrer Klagsoffensive „5 Kinder für die Ehe“.
Als erstes Land Europas erkennt Österreich die Ehegleichheit gleichgeschlechtlicher Paare als fundamentales Menschenrecht an; und öffnet zugleich auch die eingetragene Partnerschaft für heterosexuelle Paare. Am 4. Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof a) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und b) die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet. Beides ab 1. Jänner 2019.
Erster Erfolg der 5 Kinder für die Ehe
In den Verfahren jener fünf Kinder, die mit ihren gleichgeschlechtlichen Eltern deren Eheverbot bekämpfen, hat sich der Verfassungsgerichtshof nun den grundrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführer angeschlossen und das Verfahren zur Prüfung des Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe eingeleitet.
- Nationalratswahl 2017: Das große RKL-Wahlspecial
- Eheverbot: Zwangsouting durch die eignetragene Partnerschaft
JUS AMANDI Ausgabe 3/2017 | JUS AMANDI Archiv
Nationalratswahl 2017
Für die Entscheidung am 15. Oktober mag es nicht nur interessieren, was die Parteien für die Zukunft versprechen (siehe dazu unser großes Wahlspecial) sondern auch, wie sie sich bisher tatsächlich verhalten haben.
Antworten der zehn bundesweit kandidierenden Parteien auf die wichtigsten LGBTI-Fragen
Wir haben an die SpitzenkandidatInnen aller zehn zum Nationalrat bundesweit kandidierenden Parteien eine Fragenliste mit LGBTI-Wahlprüfsteinen zur Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 geschickt. Alle – bis auf FPÖ und FLÖ – haben geantwortet. Die ÖVP beantwortete nur eine einzige Frage, G!LT wollte zu keiner einzigen Forderung eine Position einnehmen und die Liste PILZ braucht noch Zeit, bekundete aber grundsätzliche Unterstützung. Alle anderen haben alle unsere Fragen beantwortet.
Die Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und im vollen Wortlaut zum Nachlesen bereitgestellt: zur Tabelle
Also Fragen und Antworten lesen – und die Wahlentscheidung treffen.
- Historischer Akt: Bundespräsident verlieh Orden an RKL-Präsident Graupner
- Homosexueller Polizist entlassen: Verwaltungsgerichtshof schaltet EuGH ein
JUS AMANDI Ausgabe 2/2017 | JUS AMANDI Archiv
Erstmals Orden durch ein österreichisches Staatsoberhaupt für LGBTI-Engagement
Im Jubiläumsjahr 25 Jahre Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer RKL-Präsident Graupner das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Es ist dies das erste Mal in der Geschichte, dass ein österreichisches Staatsoberhaupt Verdienste gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten und intergeschlechtlichen Menschen durch einen staatlichen Orden ehrt.
Das 2016 von Bundespräsident Fischer verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (entspricht dem Ritterkreuz erster Klasse) ist RKL-Präsident Graupner im Mai 2017 überreicht worden, also 15 Jahre nach dem Ende der Kriminalisierung. Graupner hatte damals (2002) das letzte homophobe Sonderstrafgesetz, den berüchtigten § 209 StGB, durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen in Österreich endgültig aus dem Kriminal geholt.
Homosexueller Polizist entlassen
1975 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten homophoben Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes verweigert noch im Jahr 2016 Abhilfe, weil die damals für Heterosexuelle (und heute für alle) legalen Kontakte "eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen" darstellten und die Entlassung daher nicht diskriminierend gewesen sei.
Der Verwaltungsgerichtshof hat, wie soeben bekannt wurde, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingeschalten (E.B. v BVA). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen hofft, dass der schwer diskriminierte Mann nun, nach bereits acht Jahren Verfahrensdauer endlich Gerechtigkeit erfährt.














