Kindeswohl erfordert Anerkennung beider Wunscheltern
Im Mai 2015 hat das Schweizer Bundesgericht in einem knappen 3:2-Entscheid dem nicht-genetischen Vater eines Männerpaares, welches in den USA mit Hilfe einer Leihmutterschaft Eltern eines Kindes geworden sind, die Anerkennung als rechtlicher Elternteil verweigert (Urteil 5A_748/2014). Nur der genetische Vater wurde in das Personenstandsregister eingetragen. Bezüglich der Leihmutter erkannte das Schweizer Höchstgericht das US-Urteil hingegen an: sie ist auch in der Schweiz nicht als Mutter anerkannt und das Kind in der Schweiz daher, anders als in den USA, rechtlich ein Ein-Eltern-Kind.














