Rechtskomitee LAMBDA: ÖVP riskiert mit Eheblockade die Ehe light für Heterosexuelle
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen den Ausschluss heterosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft (EP) aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet (Ratzenböck & Seydl v Austria). Über 99% aller Beschwerden schaffen diese Hürde nicht. Österreich muss nun bis 25. Juni rechtfertigen, warum die EP nur homosexuellen Paaren offensteht. 2013 hat der EGMR den Ausschluss homosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft in Griechenland als unzulässig erklärt (Vallianatos v Greece, Große Kammer). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, erinnert die ÖVP daran, dass sie mit einer Blockade der Aufhebung des Eheverbots die Ehe light für Heterosexuelle riskiert.