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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

Unterstütze Dich und Deine Rechte, oder werde Mitglied!

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2013 vom Rechtskomitee LAMBDA (RKL) für Euch erkämpft:

1. Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof)
2. Amtsraumzwang für EP-Schließungen beseitigt (österr. Verfassungsgerichtshof)
3. Rehabilitierung der § 209-Opfer (Löschung der Strafregistereintragungen) (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof)
Link: Erfolge

Bitte unterstützt uns, damit wir auch 2014 für Euch weiterkämpfen können! Werdet Mitglied und spendet:
Link: Mitgliedschaft

Für die Umsetzung und Einhaltung unserer guten Rechte. Vielen lieben Dank!

Conference Sexual Citizenship & Human Rights (University of Texas)

RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner hielt den Eröffnungsvortrag der Konferenz "Sexual Citizenship & Human Rights - What Can the US Learn from the EU and European Law?" an der University of Texas at Austin (22 Nov 2013)

Link: www.utexas.edu




JUS AMANDI Ausgabe 4/2013 erschienen

- EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen rehabilitiert werden
- Peter Schieder: Ein leidenschaftlicher´Verfechter der LGBTIRechte ist nicht mehr unter uns
- HIV: Kriminalisiert, gemobbt, gefeuert und alleingelassen
- 7.11.2013: Ein denkwürdiger Tag für Europa

 

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EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen rehabilitiert werden

Wieder ein großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat Österreich neuerlich wegen Diskriminierung verurteilt. Grund ist die fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von Verurteilungen nach dem homophoben Sonderstrafgesetz § 209
§ 209 des Strafgesetzbuches war eines von vier homophoben Sonderstrafgesetzen, die 1971 als Ersatz für das abgeschaffte Totalverbot eingeführt worden waren. Die anderen drei kriminalisierten schwule Prostitution (§ 210), das öffentliche Gutheißen von Homosexualität (§ 220) sowie Vereinigungen zur Begünstigung von Homosexualität (§ 221). § 209 statuierte eine Sondermindestaltersgrenze von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte zwischen Männern. Für Heterosexuelle und Lesben hingegen galt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.

Das Rechtskomitee LAMBDA trauert um Peter Schieder

Ein leidenschaftlicher Verfechter der LGBTI-Rechte ist nicht mehr unter uns

Mit großer Bestürzung mussten wir heute vom Tod unseres Kuratoriumsmitglieds Peter Schieder erfahren. Mit Peter Schieder ist ein leidenschaftlicher Verfechter von LGBTI-Rechten von uns gegangen. Bereits als junger Nationalratsabgeordneter war er maßgeblich an der Aufhebung des Totalverbots homosexueller Kontakte im Jahre 1971 beteiligt und späterhin machte er bereits in seiner Antrittsrede als Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates LGBTI-Rechte zu einer seiner Prioritäten.

Zeit seines Lebens hat sich Dr. Peter Schieder (auch) für die Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt, wo er nur konnte. Für diese seine außerordentlichen Verdienste wurde er in West Hollywood (Los Angeles) mit dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Award der International Lesbian, Gay, Bi, Trans & Intersex Law Association (ILGLaw) ausgezeichnet. Überreichen durfte ihm den Award ILGLaw-Europadirektor und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.

Nationalratswahl 2013

Großes Wahlspecial



Antworten der neun bundesweit kandidierenden Parteien auf die brennendsten LGBTI-Fragen & große Wahlumfrage

JUS AMANDI Ausgabe 3/2013 erschienen

- Diskriminierungen der EP halbiert
- Das Diversity-Referat der Wirtschaftskammer Wien
- Erste EP zwischen Häftlingen
- VfGH beseitigt Amtsraumzwang

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2013 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Diskriminierungen der EP halbiert

Rechtskomitee LAMBDA (RKL): Klagen bei Verfassungsgerichtshof und Menschenrechtsgerichtshof wirken

Die neueste Liste der Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) fällt äußerst erfreulich aus. Die Zahl der Diskriminierungen der Eingetragenen Partnerschaft konnte seit deren Einführung 2009 halbiert werden. In der Regierungsvorlage vom November 2009 fanden sich noch knapp 80 Ungleichbehandlungen. „In der nun vorliegenden brandneuen siebenten Version der Liste vom August 2013 sind es nur mehr 40 Unterschiede" freut sich Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer. 

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Erste EP zwischen Häftlingen

Letzten Montag haben erstmals zwei Häftlinge einander das JA-Wort gegeben. Die beiden Männer haben einander in einer der großen Haftanstalten Österreichs kennengelernt und haben nun vor der Bezirksverwaltungsbehörde den Bund fürs Leben geschlossen. Für die betreffende Behörde war es die erste EP überhaupt, die dort begründet wurde.

Entsprechend dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurde die Zeremonie ganz gleich wie bei einer Ehe vollzogen: mit Trauzeugen, JA-Wort und dem anschließenden Ausspruch, dass sie nun rechtmäßig verbundene Partner sind.

"Die EP-Schließung wurde vorbildlich unbürokratisch und unkompliziert genehmigt und durchgeführt", dankt Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL und Anwalt der beiden Männer, den Strafvollzugsbehörden.