- EGMR: Opfer der homophoben Strafgesetze müssen rehabilitiert werden
- Peter Schieder: Ein leidenschaftlicher´Verfechter der LGBTIRechte ist nicht mehr unter uns
- HIV: Kriminalisiert, gemobbt, gefeuert und alleingelassen
- 7.11.2013: Ein denkwürdiger Tag für Europa
JUS AMANDI Ausgabe 4/2013 | JUS AMANDI Archiv
Wieder ein großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat Österreich neuerlich wegen Diskriminierung verurteilt. Grund ist die fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von Verurteilungen nach dem homophoben Sonderstrafgesetz § 209
§ 209 des Strafgesetzbuches war eines von vier homophoben Sonderstrafgesetzen, die 1971 als Ersatz für das abgeschaffte Totalverbot eingeführt worden waren. Die anderen drei kriminalisierten schwule Prostitution (§ 210), das öffentliche Gutheißen von Homosexualität (§ 220) sowie Vereinigungen zur Begünstigung von Homosexualität (§ 221). § 209 statuierte eine Sondermindestaltersgrenze von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte zwischen Männern. Für Heterosexuelle und Lesben hingegen galt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.
Ein leidenschaftlicher Verfechter der LGBTI-Rechte ist nicht mehr unter uns
Mit großer Bestürzung mussten wir heute vom Tod unseres Kuratoriumsmitglieds Peter Schieder erfahren. Mit Peter Schieder ist ein leidenschaftlicher Verfechter von LGBTI-Rechten von uns gegangen. Bereits als junger Nationalratsabgeordneter war er maßgeblich an der Aufhebung des Totalverbots homosexueller Kontakte im Jahre 1971 beteiligt und späterhin machte er bereits in seiner Antrittsrede als Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates LGBTI-Rechte zu einer seiner Prioritäten.
Zeit seines Lebens hat sich Dr. Peter Schieder (auch) für die Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt, wo er nur konnte. Für diese seine außerordentlichen Verdienste wurde er in West Hollywood (Los Angeles) mit dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Award der International Lesbian, Gay, Bi, Trans & Intersex Law Association (ILGLaw) ausgezeichnet. Überreichen durfte ihm den Award ILGLaw-Europadirektor und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner.
Großes Wahlspecial
Antworten der neun bundesweit kandidierenden Parteien auf die brennendsten LGBTI-Fragen & große Wahlumfrage
- Diskriminierungen der EP halbiert
- Das Diversity-Referat der Wirtschaftskammer Wien
- Erste EP zwischen Häftlingen
- VfGH beseitigt Amtsraumzwang
JUS AMANDI Ausgabe 3/2013 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): Klagen bei Verfassungsgerichtshof und Menschenrechtsgerichtshof wirken
Die neueste Liste der Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) fällt äußerst erfreulich aus. Die Zahl der Diskriminierungen der Eingetragenen Partnerschaft konnte seit deren Einführung 2009 halbiert werden. In der Regierungsvorlage vom November 2009 fanden sich noch knapp 80 Ungleichbehandlungen. „In der nun vorliegenden brandneuen siebenten Version der Liste vom August 2013 sind es nur mehr 40 Unterschiede" freut sich Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer. News_de_PA-130826-EP herunterladen
Letzten Montag haben erstmals zwei Häftlinge einander das JA-Wort gegeben. Die beiden Männer haben einander in einer der großen Haftanstalten Österreichs kennengelernt und haben nun vor der Bezirksverwaltungsbehörde den Bund fürs Leben geschlossen. Für die betreffende Behörde war es die erste EP überhaupt, die dort begründet wurde.
Entsprechend dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurde die Zeremonie ganz gleich wie bei einer Ehe vollzogen: mit Trauzeugen, JA-Wort und dem anschließenden Ausspruch, dass sie nun rechtmäßig verbundene Partner sind.
"Die EP-Schließung wurde vorbildlich unbürokratisch und unkompliziert genehmigt und durchgeführt", dankt Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL und Anwalt der beiden Männer, den Strafvollzugsbehörden.
Jüngster RKL-Erfolg beim VfGH endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - aber nur bis 31. Oktober gültig. Ab 1. November 2013 tritt der Amtsraumzwang für EPs mit dem neuem Personenstandsgesetz wieder in Kraft.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): "Das Beharren der ÖVP auf der Wiedereinführung ist beschämend“
Der Verfassungsgerichtshof hat mit letzter Woche zugestelltem Erkenntnis (VfGH 19.06.2013, G 18, 19/2013) den gesetzlichen Zwang zur EP-Schließung in den Amtsräumen aufgehoben. Die Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ hat jedoch erst vor kurzem diese menschenrechts- und verfassungswidrige Bestimmung wieder, in einem neuen Gesetz beschlossen, das kommenden Herbst in Kraft treten wird. Die ÖVP beharrt - trotz VfGH - auf dieser Wiedereinführung des Amtsraumzwangs per 1. November. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht darin eine unerträgliche Schikane. News_de_PA_130708_EP herunterladen