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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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JUS AMANDI Ausgabe 4/2012 erschienen

- Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen Rassismus
- Auch Regierungskoalition hält an Diskriminierung fest
- SexualwissenschafterInnen fordern gleichen Schutz für alle Gewaltopfer
- Erfolg für homosexuellen Polizisten

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2012 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Bundes-SPÖ bricht heute im Parlament ihre eigenen Versprechen an Homosexuelle

Die SPÖ verspielt erste Chance seit 2009 zu relevanten EP-Verbesserungen aus Unwillen oder mangelndem Verhandlungsgeschick

„Die Bundes-SPÖ bricht heute im Parlament ihre eigenen vollmundigen Versprechungen gegenüber Österreichs Lesben, Schwulen und Bisexuellen“, kritisierte Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda) anlässlich der heutigen parlamentarischen Abstimmung zum Personenstandsgesetz. Graupner führte aus: "Uns Lesben- und Schwulenorganisationen reichen keine wohlmeinenden Worte auf Paraden und Bällen, wir brauchen keine nichtssagenden Antworten aus Ministerbüros oder Kuschelbriefe aus Vorfeldorganisationen. Wir wollen von der SPÖ Taten sehen, sodass Sie unsere Anliegen glaubwürdig und erfolgreich vertritt!"

News_de_PA_121204_Personenstandsgesetz herunterladen

SexualwissenschafterInnen fordern gleichen Schutz für alle Gewaltopfer

In ihren Stellungnahmen zu den aktuellen Gesetzesentwürfen zu Amtsverlust und Fußfessel wendet sich die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) nachdrücklich gegen die Sonderbehandlung von SexualstraftäterInnen und fordert gleichen Schutz für alle Gewaltopfer.

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat Regierungsvorlagen vorgelegt, mit denen die Regelungen für den Amtsverlust nach Straftaten und für den elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“) als Alternative zum Gefängnis erheblich verschärft werden – jedoch (mit nur drei Ausnahmen beim Amtsverlust) ausschließlich für SexualstraftäterInnen.

EP: Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen Rassismus

Rechtskomitee LAMBDA: „Wir sind schockiert“

Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich schockiert und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. 

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Familienrechtspaket bringt noch mehr Diskriminierung

Rechtskomitee LAMBDA: "Befürchtungen zur EP haben sich bestätigt"

Das aktuelle Familienrechtspaket der Ministerinnen Karl (VP) und Heinisch-Hosek (SP) zeigt es wieder überdeutlich: mit der eingetragenen Partnerschaft wird es keine Gleichberechtigung von homo- und heterosexuellen Partnerschaften geben. Der vorliegende Gesetzentwurf vergrößert die Diskriminierung sogar. Die Befürchtung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, dass die EP zu immer mehr Ungleichheit fürhen wird, hat bestätigt sich.

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Verwaltungsgerichtshof: Erfolg für homosexuellen Polizisten

Rechtskomitee LAMBDA drängt nun auf rasche Enderledigung

1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Innenministerin und Finanzminister hatten seine Ansprüche auf Entschädigung rundweg abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihre Bescheide jetzt aufgehoben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und drängt nun auf rasche Enderledigung.

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JUS AMANDI Ausgabe 3/2012 erschienen

- Polizist wendet sich an den Menschenrechtsgerichtshof
- Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
- Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenenpension für eingetragene Paare zahlen
- IP-Adressen ohne Gerichtsbeschluss

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2012 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird am 03.10.2012 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abhalten.

Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander seit vielen Jahren in einer homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert.

Amtsverlust für Foto der Freundin

Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) hat heute eine „bahnbrechende“ Neuerung verkündet (http://wien.orf.at). Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Sexualdelikts, wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die Folterkonvention fallen.

So begrüßenswert diese Neuerung bei schwerwiegenden Sexualdelikten und bei folternden BeamtInnen ist, so bedenklich erscheint sie, wenn sie den Amtsverlust undifferenziert auf alle (!) Sexualdelikte (10. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, §§ 201-220a StGB) ausdehnt während er außerhalb des Sexuellen auf Folter und das Quälen von Minderjährigen, Kranken und geistig Behinderten (§ 92 StGB) beschränkt sein soll.

Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenen-pension für eingetragene Paare zahlen

Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Erfolg

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.

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