Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) hat heute eine „bahnbrechende“ Neuerung verkündet (http://wien.orf.at). Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Sexualdelikts, wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die Folterkonvention fallen.
So begrüßenswert diese Neuerung bei schwerwiegenden Sexualdelikten und bei folternden BeamtInnen ist, so bedenklich erscheint sie, wenn sie den Amtsverlust undifferenziert auf alle (!) Sexualdelikte (10. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, §§ 201-220a StGB) ausdehnt während er außerhalb des Sexuellen auf Folter und das Quälen von Minderjährigen, Kranken und geistig Behinderten (§ 92 StGB) beschränkt sein soll.