Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verfassungsgerichtshof
Was in Wien und in der Steiermark möglich ist, wird in Niederösterreich verboten. Ein lesbisches Paar wird von vornherein von jeder Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun, mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) den Weg zum Verfassungsgerichtshof.
Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar ja verboten. Sie haben daher im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.