- Rosa Winkel des Namensrechts aufgehoben
- Verhetzungsschutz ab 2012
- Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
- Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
JUS AMANDI Ausgabe 4/2011 | JUS AMANDI Archiv


- Rosa Winkel des Namensrechts aufgehoben
- Verhetzungsschutz ab 2012
- Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
- Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
JUS AMANDI Ausgabe 4/2011 | JUS AMANDI Archiv
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 1. Dezember 2011 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abgehalten. Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander in einer stabilen homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.
Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der mündlichen Verhandlung stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung (www.echr.coe.int).
Direkte Links:
Presseaussendung (http://cmiskp.echr.coe.int)
Videoaufnahme (www.echr.coe.int).
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut
Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.
News-de_PA-111115-Zwangsouting_fuer_Transsexuelle herunterladen
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung
Der Verfassungsgerichtshof hat der Bindestrich-Diskriminierung ein Ende bereitet. Auch homosexuelle Paare genießen den Familienschutz der Verfassung. Benachteiligungen eingetragener Paare gegenüber Ehepaaren bedürfen besonders schwerwiegender Gründe. Abgrenzungen als Selbstzweck (aus Prinzip) sind unzulässig. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert jetzt an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.
Rechtskomitee LAMBDA gegen Bevorzugung homosexueller Paare
Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss heterosexueller Paare von der EP bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe. Ihr Ausschluss von der EP liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, wendet sich gegen die Benachteiligung Heterosexueller und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.
- Noch immer keine Gleichberechtigung
- Holländisches Paar klagt Anerkennung seiner Ehe ein
- Kein Pflegekind für lesbisches Paar
- Zahlreiche Ungleichbehandlungen entdeckt
JUS AMANDI Ausgabe 3/2011 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verfassungsgerichtshof
Was in Wien und in der Steiermark möglich ist, wird in Niederösterreich verboten. Ein lesbisches Paar wird von vornherein von jeder Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun, mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) den Weg zum Verfassungsgerichtshof.
Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar ja verboten. Sie haben daher im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.
In der Regierungsvorlage zum EPG hatten wir im Herbst 2009 72 Ungleichbehandlungen zur Ehe ausgemacht. Durch unsere Bemühungen in der legislativen Endphase konnten diese Unterschiede im Nationalrat auf 45 reduziert werden.
Wir haben jedoch bereits damals gewarnt, dass diese Liste nicht vollständig sein wird, weil die Ungleichbehandlungen durch die gewählte Trennung in zwei Institute (Ehe für heterosexuelle und EP für homosexuelle Paare) in Wahrheit unüberschaubar ist.
Das hat sich bestätigt. Mittlerweile konnten bereits 60 (!) Unterschiede zum Eherecht feststellen. Die entsprechend aktualisierte Liste findet sich ab sofort unter Publikationen.
Zeitzeuge Peter Schieder, Menschenrechtsexperte Tretter und Richterin Wittmann-Tiwald erinnern an Erreichtes sowie an weiterhin bestehende Diskriminierungen
Wien (RKL, 16. August 2011) "Genau heute vor 40 Jahren, mit Ablauf des 16. August 1971, trat in Österreich endlich das strafrechtliche Totalverbot für jegliche homosexuelle Handlungen außer Kraft. Somit waren Homosexuelle ab dem 17. August 1971 erstmals in Österreich nicht mehr generell mit Strafe bedroht" erinnerte Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, an diesen besonderen Jahrestag und stellte zugleich fest: "Dafür, und für viele weitere Erfolge seither, müssen wir allen unseren Verbündeten in der Politik danken, aber zugleich feststellen, dass es noch immer keine echte Gleichberechtigung für Homosexuelle in Österreich gibt!"
Die Einladung, meine persönlichen Erinnerungen als Zeitzeuge der Strafrechtsreform 1971 in einem kurzen Beitrag festzuhalten, hat mich gedanklich in die kleine österreichische Welt vor mehr als vier Jahrzehnten zurückgeführt."