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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Niederösterreich: Kein Pflegekind für lesbisches Paar

Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verfassungsgerichtshof

Was in Wien und in der Steiermark möglich ist, wird in Niederösterreich verboten. Ein lesbisches Paar wird von vornherein von jeder Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun, mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) den Weg zum Verfassungsgerichtshof.

Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar ja verboten. Sie haben daher im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.

Zahlreiche weitere Ungleichbehandlungen entdeckt

In der Regierungsvorlage zum EPG hatten wir im Herbst 2009 72 Ungleichbehandlungen zur Ehe ausgemacht. Durch unsere Bemühungen in der legislativen Endphase konnten diese Unterschiede im Nationalrat auf 45 reduziert werden.

Wir haben jedoch bereits damals gewarnt, dass diese Liste nicht vollständig sein wird, weil die Ungleichbehandlungen durch die gewählte Trennung in zwei Institute (Ehe für heterosexuelle und EP für homosexuelle Paare) in Wahrheit unüberschaubar ist.

Das hat sich bestätigt. Mittlerweile konnten bereits 60 (!) Unterschiede zum Eherecht feststellen. Die entsprechend aktualisierte Liste findet sich ab sofort unter Publikationen.

RKL-Präsident Graupner: "40 Jahre nach Aufhebung des Totalverbots noch immer keine Gleichberechtigung für Homosexuelle in Österreich!"

Zeitzeuge Peter Schieder, Menschenrechtsexperte Tretter und Richterin Wittmann-Tiwald erinnern an Erreichtes sowie an weiterhin bestehende Diskriminierungen

Wien (RKL, 16. August 2011) "Genau heute vor 40 Jahren, mit Ablauf des 16. August 1971, trat in Österreich endlich das strafrechtliche Totalverbot für jegliche homosexuelle Handlungen außer Kraft. Somit waren Homosexuelle ab dem 17. August 1971 erstmals in Österreich nicht mehr generell mit Strafe bedroht" erinnerte Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, an diesen besonderen Jahrestag und stellte zugleich fest: "Dafür, und für viele weitere Erfolge seither, müssen wir allen unseren Verbündeten in der Politik danken, aber zugleich feststellen, dass es noch immer keine echte Gleichberechtigung für Homosexuelle in Österreich gibt!"

News_de_PA_110816_Keine_Gleichberechtigung herunterladen

„40 Jahre Ende des Totalverbots RKL-Kuratoriumsmitglied und Zeitzeuge Peter Schieder erinnert sich: „Prägende Momente mit der Prägungstheorie“

Die Einladung, meine persönlichen Erinnerungen als Zeitzeuge der Strafrechtsreform 1971 in einem kurzen Beitrag festzuhalten, hat mich gedanklich in die kleine österreichische Welt vor mehr als vier Jahrzehnten zurückgeführt."

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Reaktion auf RKL-Kritik: Wien bestätigt Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Nach dem Protest des RKL hat die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger erklärt, dass die Stadt Wien gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt. Das RKL freut sich über die prompte Reaktion und kommt dem Ersuchen um Veröffentlichung der entsprechenden Presseaussendung gerne nach.

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Stadt Wien erkennt Ehen nicht an

Rechtskomitee LAMBDA: „Gerade von Wien nicht erwartet“

Die Stadt Wien anerkennt nur im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaften und weigert sich, gleichgeschlechtlichen EhepartnerInnen Aufenthaltsbewilligungen auszustellen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, übt heftige Kritik.

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FPÖ will EP wieder abschaffen

Im vergangenen Samstag beschlossenen neuen Parteiprogramm der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) heisst es:

"Wir bekennen uns zur Vorrangstellung der Ehe zwischen Mann und Frau als besondere Form des Schutzes des Kindeswohls. Nur die Partnerschaft von Mann und Frau ermöglicht unserer Gesellschaft Kinderreichtum. Ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Beziehungen lehnen wir ab."

http://fpoe.at

Die zur Zeit laut Umfragen stimmenstärkste und damit mögliche nächste Kanzlerpartei will also die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und verankert dieses Vorhaben sogar in ihrem Parteiprogramm.

Rot-grünes Wien: Schwule Prostitution wird umfassend strafbar

Bereits bisher war die schwule Prostitution in Wien weitgehend illegal. Strafbar waren aber nur die Stricher. Die rot-grüne Koalition macht sie künftig nicht nur faktisch fast ganz illegal sondern bestraft künftig auch die Freier.

Prostitution ist in Wien nur als Strassenprostitution und in Räumen erlaubt, die einen unmittelbaren und gesonderten Zugang von der Strasse haben. Aber auch dann darf die Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umkreis von 150 Metern von Gebäuden und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, von Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheimen, von Jugendheimen und Jugendzentren, von Kinder- und Jugendspielplätzen, von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie von Friedhöfen weder angebahnt noch ausgeübt werden.

Faymann und seine MinisterInnen verteidigen schon wieder Fortpflanzungsverbot für Lesben

Rechtskomitee LAMBDA: „Diskriminierend und enttäuschend“

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigten das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen daraufhin mit Zähnen und Klauen. Vor kurzem hat auch der Oberste Gerichtshof die Aufhebung des Verbots beantragt. Faymann und seine MinisterInnen verlangen von den VerfassungsrichterInnen sogar die Zurückweisung dieses Antrags.

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JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 erschienen

- OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
- Gleiches Recht für homosexuelle Paare
- Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
- Keine Gerechtigkeit für schwulen Polizisten

 

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