Rechtskomitee LAMBDA kündigt Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof an
Der Verfassungsgerichtshof hat das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
- Bundesregierung: Hetze gegen Homosexuelle soll erlaubt bleiben!
- Sexuelle Welten – Vielfalt Leben
- Gleiche Rechte für homosexuelle Paare in allen 27 Mitgliedstaaten
JUS AMANDI Ausgabe 3/2010 | JUS AMANDI Archiv
Helga Ratzenböck und Martin Seydl leben seit vielen Jahren in einer verschiedengeschlechtlichen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben eine mittlerweile erwachsene gemeinsame Tochter. Die traditionelle Zivilehe haben die beiden nie als für sie passendes Partnerschaftsinstitut gesehen und deshalb nicht geheiratet.
Die EP entspricht ihren Vorstellungen eines modernen Rechtsinstituts für Paare besser. Sie hat gegenüber der Ehe bspw. kürzere Scheidungsfristen, geringere Unterhaltspflicht nach einer Scheidung und eine Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue. Einen (weiteren) Kinderwunsch haben sie nicht mehr, weshalb die Benachteiligungen der EP gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern bestehen, für sie nicht von Bedeutung sind. Darüber hinaus erachten sie die Beschränkung eines im 21. Jahrhundert neu eingeführten Instituts bloß auf Grund des Geschlechts der Partner an sich ganz grundsätzlich als diskriminierend. So wie umgekehrt der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe.
Helga Ratzenböck und Martin Seydl haben daher beim Magistrat der Stadt Linz die Zulassung zur Schliessung der EP beantragt. Ihr Antrag wurde abgewiesen. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat die Berufung im August abgewiesen. Gestern gingen die dagegen erhobenen Beschwerden an den Verfassungs- und an den Verwaltungsgerichtshof.
„Der Verfassungsgerichtshof könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner.
Rechtskomitee LAMBDA: „Enttäuschend und erschreckend“
Mit einem Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof wehren sich Lesben und Schwule gegen ihren gesetzlichen Status als Opfer letzter Klasse. Während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigen diese Schutzlosigkeit. Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller habe keinen ausreichenden sozialen Störwert.
Weil sie mit Handys Nacktbilder von sich selbst verschickt haben, werden 15- und 16jährige Jugendliche jetzt strafrechtlich verfolgt
Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten. Die vom Parlament gehörten ExpertInnen sprachen sich geschlossen gegen diese generelle Ausdehnung aus. Sie wurde, in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses, dennoch Gesetz (§ 207a StGB).
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf Verwaltungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.
Alle vier Jahre müssen Staaten dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Einhaltung der Menschenrechte Bericht erstatten (Universal Periodic Review UPR). Anläßlich des aktuellen österreichischen Berichts hat die NGO-Plattform „Mit vereinten Kräften vor den Vereinten Nationen“ einen Bericht an die UNO verfasst. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ist Mitglied in dieser Plattform und hat an dem Bericht mitgearbeitet.“
- Lesben und Schwule wehren sich!
- Wir sind Familie
- Bindestrich-Diskriminierung
JUS AMANDI Ausgabe 2/2010 | JUS AMANDI Archiv
Wir sind Familie - nun auch in Wien
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich erfreut über das heutige Urteil des Menschenrechtsgerichtshof und dessen prompte Umsetzung in Wien. Wien fordert Bund zur Aufhebung des Eheverbots auf.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute erstmals klar festgestellt, dass auch homosexuelle Paare eine Familie sind (Schalk & Kopf gg. Österreich). Und der Wiener Landtag hat dieses Urteil nur wenige Stunden nach seiner Verkündung umgesetzt. "Gleichgeschlechtliche Paare sind dank heute beschlossener Landesgesetze nun in Wien ausdrücklich als Familie anerkannt" zeigte sich RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner erfreut über den abendlichen Beschluss des Wiener Landtages vom 24. Juni 2010 zur Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) in Wien. Graupner ergänzte: "Wien ist damit nicht nur das erste Bundesland, dass sein Landesrecht an die EP anpasst, sondern der Wiener Landtag auch das erste österreichische Parlament, das gleichgeschlechtliche Paare als Familie anerkennt."
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.














