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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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ZIB 24 zu Zwangsblutabnahmen

Seit 1. Jänner 2012 können Menschen, die im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben, zu einem Bluttest gezwungen werden. Zur Zwangsblutabnahme diskutierte RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner (auch Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung, www.oegs.or.at) live im ZIB24-Studio mit Hermann Greylinger, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft.



Ab 1.1.2012: Zwangs-Hiv-Tests

Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Antrag an den Verfassungsgerichtshof

Das Terrorismuspräventionsgesetz bringt auch eine Novelle der Strafprozessordnung. Seit 1.1.2012 sind gewaltsame Blutabnahmen bei Verdacht einer Ansteckung mit Hiv zulässig, obwohl die Verfassung zwangsweise Blutabnahmen verbietet. Eine Beschwerde liegt bereits beim Verfassungsgerichtshof.

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Ab 1. Jänner 2012

Verhetzungsschutz auch für Homosexuelle

Die RKL-Klage zeigte Wirkung. Ab 1. Jänner 2012 werden endlich auch Homosexuelle gegen Verhetzung geschützt werden. Die ÖVP hat aber auch bei dieser Verbesserung für Nadelstiche gesorgt. Der Preis für die Ausweitung des Verhetzungsschutzes war die Kastrierung des Gesetzes für alle.

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Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz

Rechtskomitee LAMBDA: „Gerichte unterminieren den Diskriminierungsschutz

Eine lesbische Angestellte wehrt sich gegen Diskriminierung durch eine Kollegin und wendet sich an die Arbeiterkammer. Der Betriebsrat, darüber erbost, an den Aufsichtsrat. Dieser erteilt den Geschäftsführern Handlungsauftrag, die die Dame zur „einvernehmlichen“ Lösung drängen, ansonsten werde sie gekündigt. Sie fügt sich und geht. Der Oberste Gerichtshof sieht darin keine Benachteiligung. Das Vorgehen sei rechtmäßig …

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JUS AMANDI Ausgabe 4/2011 erschienen

- Rosa Winkel des Namensrechts aufgehoben
- Verhetzungsschutz ab 2012
- Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
- Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle

 

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Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 1. Dezember 2011 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abgehalten. Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander in einer stabilen homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.

Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der mündlichen Verhandlung stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung (www.echr.coe.int).

Direkte Links:
Presseaussendung (http://cmiskp.echr.coe.int)
Videoaufnahme (www.echr.coe.int).

Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle

Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut

Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln. 

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VfGH: Homosexuelle Paare sind Familie

Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung

Der Verfassungsgerichtshof hat der Bindestrich-Diskriminierung ein Ende bereitet. Auch homosexuelle Paare genießen den Familienschutz der Verfassung. Benachteiligungen eingetragener Paare gegenüber Ehepaaren bedürfen besonders schwerwiegender Gründe. Abgrenzungen als Selbstzweck (aus Prinzip) sind unzulässig. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert jetzt an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.

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Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuelle Apartheid

Rechtskomitee LAMBDA gegen Bevorzugung homosexueller Paare

Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss heterosexueller Paare von der EP bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe. Ihr Ausschluss von der EP liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, wendet sich gegen die Benachteiligung Heterosexueller und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.

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JUS AMANDI Ausgabe 3/2011 erschienen

- Noch immer keine Gleichberechtigung
- Holländisches Paar klagt Anerkennung seiner Ehe ein
- Kein Pflegekind für lesbisches Paar
- Zahlreiche Ungleichbehandlungen entdeckt

 

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