Jüngster RKL-Erfolg beim VfGH endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - aber nur bis 31. Oktober gültig. Ab 1. November 2013 tritt der Amtsraumzwang für EPs mit dem neuem Personenstandsgesetz wieder in Kraft.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): "Das Beharren der ÖVP auf der Wiedereinführung ist beschämend“
Der Verfassungsgerichtshof hat mit letzter Woche zugestelltem Erkenntnis (VfGH 19.06.2013, G 18, 19/2013) den gesetzlichen Zwang zur EP-Schließung in den Amtsräumen aufgehoben. Die Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ hat jedoch erst vor kurzem diese menschenrechts- und verfassungswidrige Bestimmung wieder, in einem neuen Gesetz beschlossen, das kommenden Herbst in Kraft treten wird. Die ÖVP beharrt - trotz VfGH - auf dieser Wiedereinführung des Amtsraumzwangs per 1. November. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht darin eine unerträgliche Schikane.
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In den aktuellen Verfahren wegen der Verbots von Samenspenden an lesbische Paare hat die Bundesregierung auf eine Verteidigung des Verbots vor dem Verfassungsgerichtshof verzichtet. Die Justizministerin hat daraufhin die Bundesregierung hintergangen und in Eigenregie die Verteidigung des Verbots vor dem VfGH übernommen, obwohl zur Verteidigung von Bundesgesetzen vor dem VfGH ausschließlich die Bundesregierung befugt ist.
Bundesrat Marco Schreuder und seine FraktionskollegInnen haben wegen dieses Verfassungs- und Gesetzesbruchs Anfragen an die Justizministerin und an den Bundeskanzler gestellt.
J-BR_02953: http://www.parlament.gv.at
J-BR_02954: http://www.parlament.gv.at
Bundesrat Marco Schreuder und seine FraktionskollegInnen haben wegen der jüngsten schrecklichen Vorfälle homophober Gewalt Anfragen gestellt.
Wegen des Versagens der Justiz an die Justizministerin: http://www.parlament.gv.at
Und wegen des Einsatzes vorbestrafter Securities durch Bewachungsunternehmen an den Wirtschaftsminister: http://www.parlament.gv.at
- EU & UNO bekämpfen Homophobie: Österreichs Justiz versagt bei homophober Gewalt
- Betriebspension: Eingetragenes Paar siegt über die Valida
- Standesamtsverbot: Beschwerde beim EGMR eingebracht
JUS AMANDI Ausgabe 2/2013 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) rät zu Feststellungsklagen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem immer wieder. Ein eingetragenes Paar siegte nun endgültig über die Valida Pension AG. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, rät trotzdem allen Betroffenen zu Feststellungsklagen.
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Rechtskomitee LAMBDA: „Verfassungsgerichtshof hat eigene Judikatur ignoriert“
Der Verfassungsgerichtshof hat letzten Herbst den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich schockiert über den Bruch mit der eigenen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Mit seiner Unterstützung wurde nun Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht.
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Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt
Die EU-Grundrechteagentur präsentiert heute die Ergebnisse ihrer historischen unionsweiten Homophobiestudie. Und auch die UNO engagiert sich im Kampf gegen Homophobie. In Österreich hingegen schützt der Bund Homosexuelle noch immer nicht vor Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Und die Justiz versagt bei der Sanktionierung homophober Gewalt, kritisiert das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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