Rechtskomitee LAMBDA: "Befürchtungen zur EP haben sich bestätigt"
Das aktuelle Familienrechtspaket der Ministerinnen Karl (VP) und Heinisch-Hosek (SP) zeigt es wieder überdeutlich: mit der eingetragenen Partnerschaft wird es keine Gleichberechtigung von homo- und heterosexuellen Partnerschaften geben. Der vorliegende Gesetzentwurf vergrößert die Diskriminierung sogar. Die Befürchtung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, dass die EP zu immer mehr Ungleichheit fürhen wird, hat bestätigt sich.
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Rechtskomitee LAMBDA drängt nun auf rasche Enderledigung
1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Innenministerin und Finanzminister hatten seine Ansprüche auf Entschädigung rundweg abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihre Bescheide jetzt aufgehoben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und drängt nun auf rasche Enderledigung.
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- Polizist wendet sich an den Menschenrechtsgerichtshof
- Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
- Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenenpension für eingetragene Paare zahlen
- IP-Adressen ohne Gerichtsbeschluss
JUS AMANDI Ausgabe 3/2012 | JUS AMANDI Archiv
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird am 03.10.2012 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abhalten.
Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander seit vielen Jahren in einer homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert.
Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) hat heute eine „bahnbrechende“ Neuerung verkündet (http://wien.orf.at). Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Sexualdelikts, wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die Folterkonvention fallen.
So begrüßenswert diese Neuerung bei schwerwiegenden Sexualdelikten und bei folternden BeamtInnen ist, so bedenklich erscheint sie, wenn sie den Amtsverlust undifferenziert auf alle (!) Sexualdelikte (10. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, §§ 201-220a StGB) ausdehnt während er außerhalb des Sexuellen auf Folter und das Quälen von Minderjährigen, Kranken und geistig Behinderten (§ 92 StGB) beschränkt sein soll.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Erfolg
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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Rechtskomitee LAMBDA dankt den beteiligten Parteien und Aktivisten
Gestern Abend hat der Nationalrat im Zuge einer Novelle der Gewerbeordnung endlich eine seit 2010 bestehende Benachteiligung eingetragener Paare in der Gewerbeordnung beseitigt. Ausländische eingetragene Partner/innen von Unions- oder EWR-Bürger/innen dürfen künftig (wie Ehepartner/innen) als "Familienangehörige" ein Gewerbe "wie Inländer" ausüben. Vorangegangen waren diesem Erfolg die koordinierten Bemühungen zahlreicher LesBiSchwuler Aktivisten sowie intensive Verhandlungen der SPÖ - am Ende unterstützt von den Grünen - mit dem ÖVP-Wirtschaftsministerium. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Menschen, dankt allen Beteiligten Aktivisten und PolitikerInnen recht herzlich und hofft zugleich auf weitere solche Erfolge zur Beseitigung der dennoch verbliebenen rund 60 Unterschiede zwischen Ehe und EP.
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- Zweiter großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive
- Prozessbegleitung der Männerberatung Wien – Hilfe für Betroffene von Gewalt
- Sex zwischen Hiv-Positiven ist nicht strafbar
- § 2 0 7 b Justizministerin Karl verweigert Auskunft
- Wien schafft Vermerk im Reisepass ab
JUS AMANDI Ausgabe 2/2012 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung
Eingetragene Partner können ihren gemeinsamen Namen nur bei der Begründung der Partnerschaft wählen und nicht, wie Ehepartner, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Regelung diskriminiert eingetragene Paare und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der VfGH hat sie daher, mit heute zugestelltem Erkenntnis, als verfassungswidrig aufgehoben und zudem bekräftigt, dass auch homosexuelle Paare den Familienschutz der Verfassung genießen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert neuerlich an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.
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Rechtskomitee LAMBDA (RKL) begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage
Ein Grazer Staatsanwalt wollte die staatlichen Safer Sex Regeln und Sex zwischen Hiv-Positiven kriminalisieren. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht haben seine Anklage jedoch zurückgewiesen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage.
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