Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt ist der Menschenrechtsgerichtshof am Wort
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Die Höchstrichter folgen damit Bundeskanzler Werner Faymann und seinen MinisterInnen, die diese Schutzlosigkeit einstimmig verteidigt und dabei ausgeführt haben, dass Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller keinen ausreichenden sozialen Störwert habe. Der Fall geht nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
- Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle
- Erwachsene Kinder und Harry Potter als Kinderporno?
- VwGH: Pröll muss über Rosa Winkel des Namensrechts entscheiden
- Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Kinder
JUS AMANDI Ausgabe 1/2011 | JUS AMANDI Archiv
Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften kritisiert jetzt auch der europäische Dachverband der Sexologen die neue EU-Kinderpornografie-Richtlinie, die Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten soll.
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Eine neue EU-Richtlinie soll Pornografie, Kunst und Pubertätskomödien verbieten. Die deutschsprachige Sexualwissenschaft schlägt Alarm.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine "Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" sieht nicht nur (die breit diskutierten) Internetsperren vor sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur (bislang öffentlich noch gar nicht problematisierten) Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen und von gängigen Spielfilmen. Verboten wird dabei nicht nur Pornografie sondern jede Darstellung sexueller Vorgänge. Es gibt keine Ausnahme für Kunst oder Wissenschaft. Verboten werden daher auch weltberühmte Spielfilme wie die „Blechtrommel“ oder übliche Pubertätskomödien wie "Eis am Stiel", ja sogar der neue Harry-Potter-Film. Strafbar wird auch der private Besitz solcher Filme, samt Anzeigeverpflichtung für jedermann. Diese absurden Maßnahmen gefährden die wirksame Verfolgung wirklicher Kinderpornographie, zu deren Bekämpfung den Behörden, immer weniger Ressourcen bleiben.
Rechtskomitee LAMBDA dankt dem Verwaltungsgerichtshof
Landeshauptmann Pröll hat sich mit einer besonders zynischen Begründung vor einer Entscheidung über die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie gedrückt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihm nun die Entscheidung aufgetragen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut und dem Verwaltungsgerichtshof für die bemerkenswert rasche Entscheidung.
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut
Der Verwaltungsgerichtshof hat gegen das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden entschieden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut.
Die Deutsche Gesellschaft für Geschlechtserziehung (DGG) hat sich mit einer Erklärung an Abgeordnete des Europäischen Parlaments und des Bundestags sowie an die deutsche Bundesregierung gewandt. Sie appelliert, von der massiven überzogenen Kriminalisierung von Abstand zu nehmen.
Die nochmalige genaue Analyse der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie zeigt, dass die Bewertung vom vergangenen November (siehe Mail vom 23.11.10 unten) noch zu optimistisch war.
Auch Spielfilme, in denen unter 18jährige DarstellerInnen Sexszenen simulieren, müssen kriminalisiert werden. Und die Richtlinie macht keinerlei Ausnahmen für künstlerische Werke.
- Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des Namensrechts nicht auf
- Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle
- Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an
JUS AMANDI Ausgabe 4/2010 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA: ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof
Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht (immer) beschweren darf, wenn die Polizei Zeugen rechtswidrig unter Druck setzt, um belastende Aussagen gegen ihn zu erlangen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht einen klaren Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.














