ÖVP diskriminiert und verschwendet Steuergeld
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen das Verbot, die eingetragene Partnerschaft (EP) am Standesamt zu schließen, aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet (Dietz & Suttasom v Austria). Über 99% aller Beschwerden schaffen diese Hürde nicht. Österreich muss nun bis 23. September 2015 rechtfertigen, warum gleichgeschlechtliche Paare die EP nicht am selben Ort schließen dürfen wie verschiedengeschlechtliche die Zivilehe. Die Verbannung homosexueller Paare auf die Bezirksverwaltungsbehörden ist weltweit einzigartig und stellt die symbolträchtigste der Diskriminierungen der EP gegenüber der Ehe dar. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, ruft die ÖVP auf, jetzt endlich die Diskriminierung und Steuergeldverschwendung zu beenden.














