6. Juni 2019 gegen 05:15: am Heimweg von der Regenbogenparade und der nachfolgenden Party besuchen drei junge Männer, Anfang Zwanzig, noch die McDonald-Filiale am Praterstern auf. Dort versetzte ihre paradetypische Aufmachung (Glitzer- und Regenbogenmakeup, einer von ihnen unbekleideter Oberkörper) einen 35jährigen Gast in extreme Wut. In seiner Rage attackierte er die drei jungen Männer, beschimpfte sie als Schwuchteln, Schwule, Hurensöhne und schwule Sau, spuckte vor ihnen auf den Boden und drohte ihnen mit erhobener Faust an, sie niederzuschlagen und in die Eier zu treten. Gestern stand der Täter vor Gericht. Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft.
- Expertenanhörung im Nationalrat: Ruf nach Aufhebung des Blutspendeverbots
- Gericht: Krankenkasse muss Penoidaufbau auch ohne Entfernung der weiblichen Genitalien bezahlen
- Erratum: Stadtrat Per Hanke verantwortlich für Bekämpfung von Co-Mutter
JUS AMANDI Ausgabe 4/2020 | JUS AMANDI Archiv
In der Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Nationalrates haben sich vier der fünf gehörten Experten für ein Ende des Blutspendeverbots für MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) zu Gunsten einer individuellen, geschlechtsunabhängigen Risikobewertung ausgesprochen. Nur der Vertreter des Österreichischen Roten Kreuzes beharrte aus- und nachdrücklich auf dem pauschalen Ausschluss von MSM sowie darauf, bei heterosexuellem Sex weiterhin nicht (!) nach der Verwendung von Kondomen zu fragen. Jetzt ist Gesundheitsminister Anschober (Grüne) am Zug, der im Oktober 2020 das Ende des Blutspendeverbots für MSM bis Ende dieses Jahres angekündigt hatte.
- Konversionstherapien & Blutspendeverbot: Was ist mit Anschober los?
- RKL-Initiative Diskriminierungsschutz: "Nein, ich stimme keinem gemeinsamen Antrag zu" (offen lesbische ÖVP-Abgeordnete)
- Gegen eigenes Verwaltungsgericht: Stadt Wien bekämpft Co-Mutter bis zur bitteren Neige
JUS AMANDI Ausgabe 3/2020 | JUS AMANDI Archiv
Nicht einmal drei Wochen nach der Strafanzeige gegen Innenminister Karl Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs hat Innenminister Nehammer die Software des Personenstadsregister geändert und wurde die erste Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag "Inter" ausgestellt. RKL-Präsident Graupner: "Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert".
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
- Türkise lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
- Drittes Geschlecht: Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
- "Homo-Heilungen": UNO verurteilt Konversionstherapien als Folter
JUS AMANDI Ausgabe 2/2020 | JUS AMANDI Archiv
Die offen lesbischen und schwulen Abgeordneten der beiden Regierungsparteien (ÖVP & Grüne) verweigern sich einer Initiative des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) für ein überparteiliches Vorgehen zur Beseitigung der immer noch bestehenden Schutzlosigkeit von homo- und bisexuellen Menschen gegen Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Das RKL, Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich zutiefst enttäuscht, dass den türkis-grünen offen lesbischen und schwulen Abgeordneten Parteiinteressen wichtiger sind als Grund- und Menschenrechte. Präsident Graupner: "Nur offen homosexuell zu sein, ist noch kein Verdienst."
Innenminister Karl Nehammer, sein Vorgänger Herbert Kickl und der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, sehen sich mit einer Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert, auf Grund ihrer Weigerung, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlecht nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, hofft, dass dem Rechtsstaat nach der bereits zwei Jahre dauernden offenen Rechtsverweigerung nun endlich zum Durchbruch verholfen wird.
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
- Drittes Geschlecht: Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
- Diskriminierung bleibt legal: türkis-grünes Regierungsprogramm
- Konversionstherapie: Regierung missachtet das Parlament
JUS AMANDI Ausgabe 1/2020 | JUS AMANDI Archiv
Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Dritten Geschlecht (2018) haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Grund eines Erlasses des vormaligen Innenministers Kickl (FPÖ), hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat jetzt bestätigt, dass der Kickl-Erlass gesetzwidrig ist, und eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen ist.
"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Wir fordern den Innenminister auf, den gesetzwidrigen Kickl-Erlass sofort zurückzunehmen".














