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Böhmdorfer erniedrigt ai-Gewissensgefangenen

Böhmdorfer erniedrigt ai-Gewissensgefangenen

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits rechtfertigt Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer seine Weigerung, Opfer des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 dem Bundespräsidenten zur Begnadigung vorzuschlagen. Der Minister bestätigt in der Anfrage, dass er keinem einzigem Opfer des § 209 die vollständige Begnadigung ermöglicht hat. Lediglich ein einziges Opfer, den Verurteilten im berüchtigten Liebesbrief-Fall, hat er dem Bundespräsidenten zur teilweisen Begnadigung vorgeschlagen, sodaß er nicht ins Gefängnis musste. Die Vorstrafe wurde aber nicht getilgt und bleibt bis zum Jahre 2013 im Strafregister vorgemerkt.

Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer


News-PA-030528b.pdf

Anfrage (Stoisits)

Antwort (Böhmdorfer)